Umsatzsteuerliche Behandlung von Bitcoin usw.
von Rudi Büchs
Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 27.02.2018 zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Bitcoin und anderen sog. virtuellen Währungen.
Das BMF hat in Umsetzung des EuGH-Urteils C-264/14 bestimmt, dass die Verwendung von Bitcoins der steuerfreien Verwendung von konventionellen Zahlungsmitteln gleichgesetzt wird, soweit sie keinem anderen Zweck als dem eines reinen Zahlungsmittels dienen (Az. III C 3 – S-7160-b/13/10001).
