Nachträgliche Auflistung: Kein Nachweis der betrieblichen Pkw-Nutzung

von Rudi Büchs

Nachträgliche Auflistungen genügen lt. FG Münster nicht als Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw.

Der 7. Senat des Finanzgerichts Münster hat mit Urteil vom 10. Juli 2019 (Az. 7 K 2862/17 E) entschieden, dass die für Zwecke des § 7g EStG erforderliche fast ausschließliche betriebliche Nutzung eines Pkw nicht durch nachträglich erstellte Unterlagen nachgewiesen werden kann. (nrkr - BFH-Az.: VIII R 24/19)