BFH versagt Gestaltungsmodell in der Landwirtschaft die Anerkennung

von Rudi Büchs

Kein Verzicht auf Steuerfreiheit bei Vermietung an Pauschallandwirt.

Verpachtet ein Unternehmer ein Grundstück an einen Landwirt, der seine Umsätze gemäß § 24 Abs. 1 UStG nach Durchschnittssätzen versteuert, kann der Verpächter entgegen Abschn. 9.2 Abs. 2 UStAE nicht auf die Steuerfreiheit seiner Umsätze nach § 9 Abs. 2 Satz 1 UStG verzichten. So entschied der BFH (Az. V R 35/17). Nach Angaben des Bundesrechnungshofs wenden über 70 % der Landwirte in Deutschland die Sonderregelung nach § 24 Abs. 1 UStG an. Aufgrund des Urteils des BFH kommt für sie - ebenso wie bei nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Banken und Sparkassen - der Einsatz sog. Vorschaltmodelle nicht mehr in Betracht.